Gesetzesänderung ab 06.Juni 2025
Stromverträge müssen künftig im Voraus angemeldet oder abgemeldet werden

Ab 06. Juni 2025 gilt in Deutschland eine wichtige gesetzliche Neuerung:
Stromverträge dürfen nur noch im Voraus angemeldet oder abgemeldet werden.
Rückwirkende Änderungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt.
Wer diese Regelung ignoriert, muss mit Problemen bei der Stromversorgung oder unnötigen Mehrkosten rechnen.
Was ändert sich für Verbraucher?
Bisher war es SLP-Kunden möglich, Stromverträge rückwirkend bis zu sechs Wochen anzumelden oder zu kündigen - etwa bei einem Umzug.
Diese Praxis entfällt vollständig.
(Info am Rande: Bei RLM-Kunden war aufgrund der genauen Messung noch nie eine rückwirkende Anmeldung möglich)
Ab 06. Juni 2025 gilt:
- Stromverträge müssen vor dem Nutzungsbeginn angemeldet werden.
- Abmeldungen müssen vor dem Auszug oder Anbieterwechsel erfolgen
- Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung ist nicht zulässig
Warum wird das geändert?
Das Ziel der Neuerungen soll eine Vereinfachung und Digitalisierung der Abläufe auf dem Energiemarkt. Der Anbieterwechsel soll künftig schneller und transparenter funktionieren - Im Idealfall innerhalb eines Werktages. Zudem schützt die Regelung vor Missverständnissen und unklaren Vertragsverhältnissen bei Wohnungswechseln oder Bezug einer neuen Gewerbe-Immobilie.
Um ehrlich zu sein, bin ich persönlich erstaunt darüber, da es in der Praxis bisher schon mit mehr Zeitrahmen noch nie reibungslos funkionierte.
Und es setzt voraus, dass wirklich alle Daten ausnahmslos korrekt, genau und vollständig sein müssen.
Was bedeutet das konkret bei einem Umzug/Auszug/Einzug
Wenn du umziehst musst du:
- deinen aktuellen Stromvertrag rechtzeitig kündigen - also vor dem Auszug
- Einen neuen Vertrag für die neue Adresse im Voraus abschließen
- Am Umzugstag den Zählerstand dokumentieren (alt und neu)
Wird kein neuer Vertrag rechtzeitig zuvor abgeschlossen, übernimmt bei SLP-Kunden oder RLM-Kunden in der Niederspannung, automatisch der örtliche Grund-bzw. Ersatzversorger die Stromlieferung - oft zu deutlich höheren Preisen.
Was ist beim Anbieterwechsel zu beachten?
Auch beim Wechsel des Stromanbieters gilt ab dem 06. Juni 2025:
Der neue Vertrag muss im Voraus abgeschlossen werden
Der Wechsel kann nicht mehr rückwirkend erfolgen (war bislang nur bei SLP, bei RLM noch nie möglich)
Verbraucher sollten mindestens 14 Tage
vorher aktiv werden, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
WICHTIG: MALO-ID bereithalten - mit der Zählernummer alleine kommt man nicht mehr weit!
Für die die Anmeldung benötigst du die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer). Diese findest du auf deiner bisherigen Stromrechnung. Diese MaLo-ID identifiziert die Verbrauchsstelle eindeutig und ist bei jedem Anbieterwechsel notwendig.
Die MaLo-ID für dein zu beziehendes Objekt kannst du auf folgenden Wegen in Erfahrung bringen:
- Beim örtlichen / zuständigen Netzbetreiber erfragen (EIN STROMVERSORGER KANN DIESE INFOS NICHT WISSEN UND HERAUSGEBEN). Dort kannst du dich telefonisch oder schriftlich melden. Nenne deine neue Adresse und auch Zusatzinformationen, wie zum Beispiel die Etage und ab wann du einziehen wirst.
- Beim Vermieter oder der Hausverwaltung nachfragen
Wichtig: Die MaLo-ID ist nicht die Zählernummer.
Die MaLo-ID bleibt immer identisch, während sich die Zählernummer verändert, sobald das Gerät ausgetauscht wird.
FAZIT:
Die neue gesetzliche Regelung soll mehr Klarheit bringen, erfordert allerdings auch mehr Zeit, Planung und eine lückenlose Aufbereitung der Daten.
Verbraucher sollten ihre Stromverträge bei Umzug oder Anbieterwechsel rechtzeitig im Voraus regeln, um unnötige Kosten oder Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.
Noch Fragen?
Schreibe mir einfach eine E-Mail an hello@sanny.rocks und ich melde mich innerhalb von 72 Werktagsstunden bei dir zurück.
Ich freue mich auf dich!
Deine Energie Agentin
Sanny

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